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Die Wartung an
Feststellanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben, außerdem verlangt
der Gesetzgeber vom Betreiber der Feststellanlage, mindestens einmal
jährlich eine
Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte
sowie eine Wartung vornehmen zu lassen.
Durch die regelmäßige Überprüfung der Schließsysteme ist gewährleistet, daß
durch ein Zufahren der Türen und Tore eine Verrauchung des Gebäudes und der
innenliegenden Treppenhäuser, welche im Brandfall als Flucht- und
Rettungsweg dienen, im Brandfall ausgeschlossen ist.
Die Wartung der Feststellanlagen erfolgt auf der Grundlage der hierfür
geltenden
aktuellen Vorschriften durch unser autorisiertes und lizensiertes
Fachpersonal.
Instandsetzungen und Reparaturen werden direkt in Ihrem Gebäude ausgeführt.
Nach der erfolgten Wartung wird eine Prüfplakette auf die Feststellanlage
aufgebracht, weiterhin wird die Wartung im Prüfbuch dokumentiert.
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