Service Angebote - Wartung Feststellanlagen

 

Die Wartung an Feststellanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben, außerdem verlangt der Gesetzgeber vom Betreiber der Feststellanlage, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen.

Durch die regelmäßige Überprüfung der Schließsysteme ist gewährleistet, daß durch ein Zufahren der Türen und Tore eine Verrauchung des Gebäudes und der innenliegenden Treppenhäuser, welche im Brandfall als Flucht- und Rettungsweg dienen, im Brandfall ausgeschlossen ist.

Die Wartung der Feststellanlagen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden aktuellen Vorschriften durch unser autorisiertes und lizensiertes Fachpersonal. Instandsetzungen und Reparaturen werden direkt in Ihrem Gebäude ausgeführt. Nach der erfolgten Wartung wird eine Prüfplakette auf die Feststellanlage aufgebracht, weiterhin wird die Wartung im Prüfbuch dokumentiert.

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