|
Der Gesetzgeber fordert, daß zulassungspflichte Türen und
Wände nur hergestellt und eingebaut werden dürfen, die der Zulassung in
allen Fällen entsprechen.
Abweichungen von den Zulassungen bedürfen in jedem Fall der
Zustimmung im Einzelfall durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde. Die
Zustimmung im Einzelfall ist nicht übertragbar auf nachfolgende
Bauvorhaben.
Dabei ist zu beachten:
Antragsteller ist der Zulassungsinhaber. Als Hersteller benötigt K + W die
nachstehenden Unterlagen zur Weiterleitung an den zuständigen
Zulassungsinhaber.
-
Adresse des Bauherrn.
-
Adresse des Architekten.
-
Standort des Objektes.
-
Exakte Zeichnungen der auszuführenden Elemente,
insbesondere der von der Zulassung abweichenden Details. (Erstellt K+W)
-
Grundrisspläne des Objektes mit Angabe, wo die Elemente
eingebaut werden sollen.
-
Alle
Zeichnungen in zweifacher Ausführung.
Für die Zustimmung im Einzelfall ist von Ihnen entsprechende Zeit
einzukalkulieren, die je nach Umfang der Abänderungen mehrere Monate
betragen kann. Es ist möglich, daß Brand- und/oder mechanische Prüfungen
erforderlich werden.
An die Elemente kommen speziell anzufertigende Übereinstimmungskennzeichen,
deren Text die Zustimmung im Einzelfall vorgibt. Die Schilder werden durch K
+ W über die zuständige Überwachungsgemeinschaft bestellt.
Türen der Zustimmung im Einzelfall unterliegen der Eigen- und
Fremdüberwachung. Die fremdüberwachende Stelle wird durch K + W über die
Zustimmung im Einzelfall informiert. Die Fremdüberwachung findet nach der
Herstellung bei K + W und nach erfolgter Montage auf der Baustelle statt.
Für den vorstehenden üblichen Ablauf fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe
an. Die gesamten Kosten muß der Bauherr
tragen.
|
|